Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
Über die medizinischen Rehabilitationsverfahren der Unfallversicherungsträger hinaus kann für spezielle Verletzungen / Berufskrankheiten eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) erforderlich werden.
Für die EAP sind wir Vertragspartner des Landesverbandes der gesetzlichen Berufsgenossenschaften zur Nachbehandlung Unfallverletzter. Das EAP – Konzept findet Anwendung bei konservativ orthopädisch behandelten Patienten und bei Patienten, die ambulante oder stationäre operative Eingriffe hinnehmen mussten.
Nach erfolgter Untersuchung und Verordnung durch den zuständigen Durchgangsarzt muss die EAP durch die verantwortliche Berufsgenossenschaft genehmigt werden.
In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationsärzten wird der Therapieplan erstellt. Dieser ist individuell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten und berücksichtigt das persönliche Anforderungs- und Leistungsprofil.
Behandelt wird an bis zu fünf Tagen in der Woche zunächst einmal über einen Zeitraum von 2 Wochen. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung der EAP-Maßnahme erfolgen. Die tägliche Therapiezeit beträgt in unserer Einrichtung 2,5 – 4 Stunden.
Die EAP beinhaltet neben der Krankengymnastik auch Behandlungen im Rahmen der Physikalischen Therapie (Elektro-, Wärme- und Kältetherapie, Lymphdrainage, Massage u. v. m.) sowie der Medizinischen Trainingstherapie (MTT).
Die individuell tätigkeitsspezifisch ausgerichteten Trainingspläne werden von Diplom-Sportwissenschaftlern befundgerecht in Kooperation mit den Physiotherapeuten ausgearbeitet. Die Übungspläne gewährleisten eine Verbesserung der muskulären Stabilisation und Beweglichkeit der betroffenen Extremitäten / Wirbelsäule.
Zudem sorgt diese Therapieform für eine gesteigerte Koordinationsfähigkeit und Belastbarkeit im Alltag und im Berufsleben.
Diese Therapieform ist nur für Patienten der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen sowie Privatpatienten möglich.